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Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen

 Einschränkungen von Seiten der Krankenkassen bestehen bei meiner Behandlung und Betreuung nicht.

Die Kosten für die Behandlung rechne ich als Wahlarzt direkt mit den PatientInnen ab. Die Refundierung über die jeweilige Krankenkasse erfolgt nach Einreichen der beglichenen Honorarnote. Es ist mit einer Rück­erstattung von ca. 50–80% des regulären Kassen­tarifs (nicht gleich­zusetzen mit dem indivi­duellen Wahlarzt-Tarif) von Seiten der gesetz­lichen Kranken­kassen­versicherung zu rechnen. Falls Sie eine private Kranken­versicherung abge­schlossen haben, kann von einer gesamten Über­nahme der Kosten ausge­gangen werden. Dies ist jedoch individuell mit der jeweilig abgeschlo­ssenen privaten Kranken­versicherung abzustimmen

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