Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen
Einschränkungen von Seiten der Krankenkassen bestehen bei meiner Behandlung und Betreuung nicht.
Die Kosten für die Behandlung rechne ich als Wahlarzt direkt mit den PatientInnen ab. Die Refundierung über die jeweilige Krankenkasse erfolgt nach Einreichen der beglichenen Honorarnote. Es ist mit einer Rückerstattung von ca. 50–80% des regulären Kassentarifs (nicht gleichzusetzen mit dem individuellen Wahlarzt-Tarif) von Seiten der gesetzlichen Krankenkassenversicherung zu rechnen. Falls Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, kann von einer gesamten Übernahme der Kosten ausgegangen werden. Dies ist jedoch individuell mit der jeweilig abgeschlossenen privaten Krankenversicherung abzustimmen
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